Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Gerüste sind daher so zu bauen, sichern und zu nutzen, dass keiner der Beschäftigten einer Gefahr ausgesetzt wird und Unfälle verhindert werden. Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit
seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach
dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig
sind. Jeder Unternehmer muss daher Gerüste vor
der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person
auf dessen sichere Funktion überprüfen lassen.
Wird das Gerüst von mehreren Unternehmern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat der Koordinator nach Baustellenverordnung auf mögliche gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. Die Prüfung der Gerüste erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. In diesem Seminar erlernen Sie, wie Sie Mängel an bestehenden Gerüsten erkennen, abwägen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können. Sie erfahren, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz an Sie zur Freigabe von Gerüsten stellt, lernen Ihre Verantwortung
im Arbeits- und Gesundheitsschutz und die daraus
entstehenden Aufgaben kennen und wie Sie diese in der Praxis umsetzen.

Bedeutung und Stellung der befähigten Person zur Freigabe von Gerüsten
Normen und Vorschriften, Dokumentation
Bestimmungsgemäße Verwendung und sicherheitsgerechter Umgang mit Gerüsten
Prüfung auf augenfällige Mängel, z. B. der Aufstellfläche, der Aufstiege, der Beläge, der Eckausbildung, der Verankerung, des Seitenschutzes und des Abstands zum Gebäude
Prüfung auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten

 

Individuelle Seminaranfrage

    Ich bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage verarbeitet werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit per E-Mail an info@akademie-eisenwerk.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Hinweise sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

    Datenschutzerklärung lesen