Fremdfirmen kommen fast in jedem Unternehmen zum Einsatz. Egal ob zur Wartung, Reparatur oder zur unterstützenden Tätigkeit. Das hieraus entstehende Sicherheits- und Unfallrisiko in den Unternehmen kann unter Umständen sehr hoch sein. Um Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden, fordert der Gesetzgeber, gem. § 13 der Betriebssicherheitsverordnung und der
DGUV Vorschrift 1, vom Auftraggeber, alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die Mitarbeiter der Fremdfirmen zu den örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und über die möglichen Unfallgefahren zu unterweisen. Ziel dieser Schulung ist es, die betrieblichen Führungskräfte und die Verantwortlichen aus dem Unternehmen auf den Umgang mit Fremdfirmen vorzubereiten, für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu sensibilisieren und für sichere Arbeitsbereiche zu sorgen.
Rechtliche Grundlagen
Vertragsarten
Arbeitnehmerüberlassung
Werk-/Dienstvertrag
Fremdfirmenmanagement
Pflichtendelegation
Gefährliche Arbeiten
Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Fehler im Umgang mit Fremdfirmen